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24.03.2017
von Rechtsanwalt Peter Kresken
Es kommt auf den Einzelfall an! Eine Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung ist zu empfehlen! Vorab Das Mindestlohngesetz (MiLoG) bezieht sich ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer. Und § 22 III MiLoG nimmt Auszubildende (Azubis) …