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Wirksamkeit der Ehegattenbürgschaft
Wirksamkeit der Ehegattenbürgschaft
| 01.04.2015 von Rechtsanwalt Thomas Wildanger
Ein Bürgschaftsvertrag ist sittenwidrig und damit unwirksam, wenn er erkennbar der Ausdruck einer strukturellen Unterlegenheit des Bürgen ist und für ihn eine nicht hinnehmbare Belastung begründet. Dies kann insbesondere dann vorliegen, …