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21.03.2018
von Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Im Bauwerkvertragsrecht kann nicht mehr auf der Basis fiktiver Schadenskosten abgerechnet werden. Der BGH hat mit Urteil vom 22.02.2018 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Wenn ein Sachverständiger etwa im Rahmen eines gerichtlichen …