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§ 35a - Schulhelfer oder Förderschule - Entscheidung der Schulbehörde bindet Jugendhilfeträger
§ 35a - Schulhelfer oder Förderschule - Entscheidung der Schulbehörde bindet Jugendhilfeträger
| 29.07.2011 von Rechtsanwalt Peter Koch
Anträge auf Bewilligung eines Schulhelfers (auch Integrationshelfer oder Einzelfallhelfer genannt) werden oft mit der Begründung abgelehnt, dass der Besuch der Förderschule vorrangig sei. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat …