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26.09.2013
von Rechtsanwältin Elena Ongert
Mit Beschluss vom 19.06.2013, Az. XII ZB 39/11 , hat der BGH seine Rechtsprechung hins. der Leistungsfähigkeit des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen bestätigt. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung …