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20.02.2015
von Kanzlei Ruskov & Kollegen
Das bulgarische Erbgesetz (EG) regelt das Erben durch Testament. Darunter ist eine unilaterale Verfügung des Erblassers von Todes wegen. Art. 15 EG untersagt unmissverständlich, dass das Testament nicht in Form eines Vertrags, aus dem …
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31.07.2013
von Kanzlei Ruskov & Kollegen
Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist. Die rechtliche Regelung der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft findet sich in Kapitel 4 des bulgarischen Gesetzes über die Erbschaften (kurz GE - …