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400.000,00 € Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung aufgrund grob fehlerhafter HWS-Operation
400.000,00 € Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung aufgrund grob fehlerhafter HWS-Operation
| 02.03.2017 von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
Eine Operation an der Halswirbelsäule ohne zuvor gesicherte Diagnose, kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein. Die Operation ist nicht indiziert, wenn eine zuvor gebotene neurologische Untersuchung nicht durchgeführt wird. Die …