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16.04.2024
von Rechtsanwältin Anna Kiehl
Wenn Eheleute in Deutschland keinen Ehevertrag schließen, so gilt für sie automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB. Danach bleibt das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Zugewinngemeinschaft …