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21.09.2018
von Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 kam auch das „neue Fahrverbot“ im geänderten Gewand des § 44 StGB. Die bisherige Regelung sah die Anordnung eines Fahrverbotes …