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Die (Nicht-) Anwendung ausländischen Rechts durch spanische Gerichte
Die (Nicht-) Anwendung ausländischen Rechts durch spanische Gerichte
| 25.01.2010 von Löber Steinmetz & García
Nicht selten kommt es vor, dass eine Klage vor einem spanischen Gericht eingereicht wird, in der Sache aber deutsches Recht anwendbar ist. Gerichtliche Zuständigkeit (Spanien) und anwendbares (deutsches) Recht fallen dann auseinander. Der …