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18.10.2017
von Niederländische Rechtsanwältin Edith Nordmann LL.M.
Das Arbeitsgericht in Amsterdam hat am 15. September 2017 dem Arbeitgeber recht gegeben, nachdem dieser eine Arbeitnehmerin fristlos entließ, weil diese am Arbeitsplatz das Internet privat genutzt hatte. Die 28-jährige Arbeitnehmerin war …