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Der rechtliche Vater geht dem leiblichen vor – Entscheidung des EGMR
Der rechtliche Vater geht dem leiblichen vor – Entscheidung des EGMR
| 23.03.2012 von Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Gemäß EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat der rechtliche Vater Vorrang vor der biologischen Vaterschaft. Behandelt wurden die Problematik sog. „Kuckuckskinder", die ein Dritter dem Ehemann „ins Nest legt". Das deutsche …