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11.10.2012
von Rechtsanwalt Markus Lutz
Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 08.10.2012 die Kündigung von Mietwohnungen wegen Zahlungsrückständen erleichtert. Ein Vermieter kann nun mit einer Frist von drei Monaten bereits dann kündigen, wenn der Mieter weniger als zwei …