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Kfz-Unfall: Der Geschädigte muss nicht zur Verkürzung der Ausfalldauer des Fahrzeugs die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen
Kfz-Unfall: Der Geschädigte muss nicht zur Verkürzung der Ausfalldauer des Fahrzeugs die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen
| 19.02.2021 von Rechtsanwalt Christian Köther
Der Geschädigte wurde unverschuldet mit seinem vollkaskoversicherten Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt. Noch am Tag des Unfalls beauftragte der Geschädigte ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Kfz-Haftpflichtgutachtens, um …