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Adoption als  Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
Adoption als Gestaltungsmittel zur Erzielung von Erbschaftssteuervorteilen
| 21.04.2009 von Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
Mit der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Erbschaftssteuerreform ist der Steuersatz der Angehörigen der Steuerklassen II und III angehoben worden. Lag der Eingangssteuersatz nach bisheriger Rechtslage bei 12 % bzw. 17 %, so sind für die …