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26.09.2022
von Rechtsanwalt Tim Schmidhäußler
Arbeitgeber dürfen Fotos von Mitarbeitern nur gegen deren schriftliche Einwilligung veröffentlichen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Das Arbeitsgericht Münster verurteilte einen …