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BGH: Keine Schadensberechnung von Baumängeln anhand fiktiver Mangelbeseitigungskosten
BGH: Keine Schadensberechnung von Baumängeln anhand fiktiver Mangelbeseitigungskosten
| 04.05.2018 von Rechtsanwalt Nils Neumann
BGH-Rechtsprechungsänderung – Keine Schadensberechnung von Baumängeln anhand fiktiver Mangelbeseitigungskosten mehr – auch im laufenden Bauprozess Der BGH hat mit Urteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17, seine bisherige Rechtsprechung zur …