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Verluste aus Nachrangdarlehen steuerlich als Verlust anzuerkennen
Verluste aus Nachrangdarlehen steuerlich als Verlust anzuerkennen
| 16.01.2018 von Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung kann steuerlich als Verlust geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24.10.2017 entschieden (Az.: VIII R 13/15). „Das Urteil kann auch für viele Anleger, die …