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Erschließungsbeiträge – Übergangsregelung in Bayern für bestehende Straßen
Erschließungsbeiträge – Übergangsregelung in Bayern für bestehende Straßen
| 31.03.2020 von Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
Für den Bau von Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuchs erheben die Gemeinden in Bayern nach Artikel 5a Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) Erschließungsbeiträge. Erschließungsanlagen sind öffentliche Straßen und Wege, Parkplätze, …