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Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
| 18.01.2012 von Pilz Rechtsanwälte
Zum 01.01.2012 sind die alten Regelungen zum Pfändungsschutz von Girokonten ausgelaufen. Seitdem sind die bisherigen Pfändungsschutzanträge nicht mehr möglich. Pfändungsschutz genießt daher nur noch derjenige, dessen gepfändetes Konto ein …
Der „Monte-Carlo“-Vergleich
Der „Monte-Carlo“-Vergleich
| 21.09.2009 von Pilz Rechtsanwälte
Im Zuge der Forderungsbeitreibung ergibt sich oft folgende Situation: Der säumige Schuldner wird auf Zahlung seiner Schuld verklagt und bietet im Zuge des Gerichtsverfahrens einen Vergleich an. Danach solle man sich mit ihm darauf einigen, …