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13.11.2017
von Rechtsanwältin Susann Döring
Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht. Vielmehr sind nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig und die Unterhaltspflicht verlängert sich für die Dauer einer Ausbildung. Für den einzelnen …