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01.06.2017
von Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
Der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist als Bedingung bestimmt genug OLG München: Nießbrauch kann von der Geschäftsunfähigkeit des Bestellers abhängig gemacht werden. Der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit stellt grundsätzlich eine …