1 Ergebnis

Suche wird geladen …

Trunkenheit am Steuer- in Italien längst kein Kavaliersdelikt mehr
Trunkenheit am Steuer- in Italien längst kein Kavaliersdelikt mehr
| 01.06.2022 von Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Trunkenheit am Steuer: Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in Italien eine Straftat dar, sollte der Alkoholwert über 0.5 Promille liegen. Der Alkoholwert wird entweder durch eine Alkoholmessgerät oder durch einen Bluttest eruiert. Bei einem …