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18.05.2016
von Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
Am 10.50.2016, Az.: VI ZR 247/15 , hat der Bundesgerichthof entschieden, dass auch im Bereich der Veterinärmedizin eine Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes eingreift. Dem BGH wurde folgender Fall vorgelegt: …