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13.10.2016
von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
In einem Urteil vom 15.09.2016 über ein Vorabentscheidungsersuchen des LG München I hat der EuGH entschieden, dass der Betreiber eines offenen WLAN-Netzes nicht für illegale Downloads aus diesem Netzwerk haftet. Bisherige Lage Der …