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Gestaltungen zur Vermeidung von Pattsituationen in 50:50 - Gesellschaften
Gestaltungen zur Vermeidung von Pattsituationen in 50:50 - Gesellschaften
| 10.02.2021 von Rechtsanwalt Simon Otto
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass zwei Gesellschafter oder Gesellschafterstämme zu genau gleichen Teilen an einer Gesellschaft beteiligt und berechtigt sind. Oftmals entspricht dies dem ausdrücklichen Wunsch der Gesellschafter, …