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17.09.2016
von Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB
Üblicherweise wird bei gebrauchten Immobilien die Sachmängelhaftung auf die Fälle beschränkt, in denen Mängel arglistig verschwiegen oder vom Verkäufer anderweitig arglistig getäuscht wurde. Deshalb ist zunächst der Zustand der Immobilie …