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09.09.2009
von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zur Aufnahme eines Studiums, das dieser nach dem Studium durch eine Anschlusstätigkeit beim Arbeitgeber zurückzahlen soll, so ist die klare Bezeichnung von Art und Umfang der …