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17.06.2015
von Rechtsanwalt Danny Graßhoff
Hitze in der Mietwohnung kann ebenso wie eine zu kalte Wohnung einen Mangel darstellen und damit zur Minderung der Miete bis hin zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen. Eine gesetzliche Regelung, welche etwa eine Höchsttemperatur in …