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Wohngruppenzuschlag ist auch zu zahlen, wenn eigener Sanitärbereich und eigene Küchenzeile vorliegen
Wohngruppenzuschlag ist auch zu zahlen, wenn eigener Sanitärbereich und eigene Küchenzeile vorliegen
| 11.05.2020 von Rechtsanwältin Brigitte Albers
Die Zahlung des Wohngruppenzuschlags kann von der Pflegekasse nicht deswegen verweigert werden, weil die pflegebedürftige Person in der Wohngruppe über einen eigenen Sanitärbereich verfügt. Auch das Vorliegen einer eigenen Küchenzeile …
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch rückwirkend eine höhere Pflegestufe möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch rückwirkend eine höhere Pflegestufe möglich
| 09.09.2015 von Rechtsanwältin Brigitte Albers
War die Krankenversicherung verpflichtet, auf die Notwendigkeit eines Höherstufungsantrags auch ohne Nachfrage des Betroffenen (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) hinzuweisen, so kann auch rückwirkend eine höhere Pflegestufe bewilligt …