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Unwirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs.
Unwirksamkeit eines per E-Mail übersandten Einspruchs.
| 16.03.2022 von Rechtsanwalt Stefan Heller
Leitsätze: I. Ein per E-Mail-Anhang übersandter Einspruch wird (erst) wirksam, wenn dieser von der Bußgeldbehörde ausgedruckt wird. II. Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs kommt es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks und nicht auf den …