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10.05.2017
von Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Wenn Eheleute geschieden wurden, kann dennoch ein Unterhaltsanspruch bestehen. Man spricht von nachehelichem Unterhalt. Gemäß § 1579 BGB kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, …