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01.03.2017
von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil 02.02.2017 – 6 U 209/16 die Berufung gegen eine vom LG Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hatte im konkreten Fall bei Google Anzeigen gebucht, die bei …