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05.09.2012
von Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
Ihr Steuerbescheid weist Fehler auf, und Sie möchten sich hiergegen wenden? Dies bedeutet, dass Sie sich schriftlich an das Finanzamt wenden müssen oder eben dort direkt vorstellig werden und den Schriftsatz praktisch dort zur Niederschrift …