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Röntgenbefund eines teuren Dressurpferdes – Abweichen von der „physiologischen Norm“ kein Sachmangel
Röntgenbefund eines teuren Dressurpferdes – Abweichen von der „physiologischen Norm“ kein Sachmangel
| 07.03.2018 von Rechtsanwältin Bianca Jansen LL.M. (Medizinrecht)
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2017 – VIII ZR 32/16 begründet das Abweichen von der „physiologischen Norm“ auch bei einem hochpreisigen Dressurpferd ohne klinische Auswirkungen grundsätzlich keinen Sachmangel gemäß § 434 …