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Elternzeit muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden - sonst greift der Kündigungsschutz nicht!
Elternzeit muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden - sonst greift der Kündigungsschutz nicht!
| 14.11.2015 von Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
Arbeitsrecht: Kündigungsschutz während der Elternzeit Während der Elternzeit gilt grundsätzlich ein strenger Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Die Familie steht aufgrund des Artikels 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der …