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14.03.2023
von Rechtsanwalt André Ballay LL.M.
Auch wenn eine PV-Anlage bereits im Jahr 2023 angeschafft wurde, kann diese möglicherweise von den Steueränderungen zum 01.01.2023 profitieren und Sie können sich z.B. die bereits an die Installationsfirma gezahlte Umsatzsteuer zurückholen. …