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23.03.2012
von Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Gemäß EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat der rechtliche Vater Vorrang vor der biologischen Vaterschaft. Behandelt wurden die Problematik sog. „Kuckuckskinder", die ein Dritter dem Ehemann „ins Nest legt". Das deutsche …