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03.07.2018
von Rechtsanwalt Dr. Alexander Rehrl
Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter haben für ihr Objekt die Betriebskosten zu tragen. Darunter fallen nicht nur verbrauchsabhängige Kosten (Wasser/Kanal etc), sondern auch fixe Kosten für Verwalterhonorar und Liegenschaftsbetreuung. …