1 Ergebnis

Suche wird geladen …

Lebenslänglich durch Teilungserklärung
Lebenslänglich durch Teilungserklärung
| 15.05.2007 von Rechtsanwalt Markus Willkomm
Die sogenannte Teilungserklärung ist das "Gesetz" der Wohnungseigentümergemeinschaft, das oft vom teilenden Bauträger festgelegt wird. Allerdings ist nicht jede Regelung in einer Teilungserklärung wirksam, wie der BGH erneut entschieden …