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15.05.2007
von Rechtsanwalt Markus Willkomm
Die sogenannte Teilungserklärung ist das "Gesetz" der Wohnungseigentümergemeinschaft, das oft vom teilenden Bauträger festgelegt wird. Allerdings ist nicht jede Regelung in einer Teilungserklärung wirksam, wie der BGH erneut entschieden …