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Irreführung durch Aufnahme einer Marke in die Subdomain einer „Google“-Anzeige
Irreführung durch Aufnahme einer Marke in die Subdomain einer „Google“-Anzeige
| 01.03.2017 von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil 02.02.2017 – 6 U 209/16 die Berufung gegen eine vom LG Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hatte im konkreten Fall bei Google Anzeigen gebucht, die bei …