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Unterhaltsansprüche können Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sein
Unterhaltsansprüche können Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sein
| 18.09.2013 von Rechtsanwalt Ralph Sauer
Nach Ansicht des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen können Unterhaltsforderungen auf einer unerlaubten Handlung im Sinne der Insolvenzordnung beruhen, wenn und soweit sie unter Verstoß gegen die Norm der Verletzung der Unterhaltspflicht im …