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Fahrradfahrer trifft kein Mitverschulden bei Sturz über einen über den Weg gespannten Draht
Fahrradfahrer trifft kein Mitverschulden bei Sturz über einen über den Weg gespannten Draht
| 27.04.2020 von Rechtsanwältin Katharina Liffers
Mit Urteil vom 23.04.2020, Az.: III ZR 250/17 und III ZR 251/17 hat der BGH entschieden, dass ein Radfahrer grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen muss und es deshalb kein …