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08.05.2024
von Rechtsanwalt und Avocat Dr. Roland Giebenrath D.E.A.
Dabei gibt es viele Besonderheiten zu beachten, die es in einem deutschen Ermittlungsverfahren so nicht gibt oder gäbe. Es geht schon mit der Beauftragung durch den ggf. in U-Haft einsitzenden Mandanten los, denn eine solche bedarf einer …