2 Ergebnisse
Suche wird geladen …
28.03.2024
von Rechtsanwalt Andreas Fischer
1. Aufriss Der Versicherungsnehmer und spätere Erblasser setzt in der von ihm geführten Lebensversicherung als Bezugsberechtigten einen Dritten ein, der den Auszahlungsanspruch gegen die Versicherung nach seinem Ableben erhalten soll. Der …
|
02.08.2017
von Rechtsanwältin Dagmar Andree
Vollmachten und Verfügungen für den Krankheits- und Todesfall – sorgen Sie vor, damit Sie und Ihre Angehörigen nicht das Nachsehen haben. Vorsorgevollmacht Hierin lassen sich Ihre Interessen im Fall einer Krankheit regeln, insbesondere und …