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04.05.2020
von Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Der neue Bußgeldkatalog ist eine einzige Führerscheinvernichtungsmaschine, so sieht es der ADAC. Zu Recht, wenn man die alte Rechtslage (in Klammern) mit der neuen Rechtslage abgleicht: bis 10 km/h innerorts 30 € ( 15 €) außerorts 20 € ( 10 …