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18.08.2020
von Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
Wenn Ihr Vertragspartner (sei es ein Verkäufer, ein Käufer, ein Handwerker, ein Kunde, ein Mieter etc.) seine Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (Fälligkeit) erfüllt, so setzen Sie ihn durch eine schriftliche Mahnung in Verzug. Sehr …