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Der längerfristige Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Der längerfristige Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
| 12.01.2024 von Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.
Drittstaatsangehörige (also Personen, die weder EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürger noch Schweizer sind) benötigen einen österreichischen Aufenthaltstitel , damit sie sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten können. …