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Studienkostenrückzahlung an Arbeitgeber muss klar definiert sein
Studienkostenrückzahlung an Arbeitgeber muss klar definiert sein
| 09.09.2009 von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zur Aufnahme eines Studiums, das dieser nach dem Studium durch eine Anschlusstätigkeit beim Arbeitgeber zurückzahlen soll, so ist die klare Bezeichnung von Art und Umfang der …