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23.10.2013
von GKS Rechtsanwälte
Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf partielle Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bahnunternehmen, die …